22.4.2017 – Thomas Mann schrieb in seinem „Zauberberg“ im Jahr 1924: „Die Engländer erfanden die ökonomistische Gesellschaftslehre, und das wird der Genius des Menschen ihnen niemals verzeihen.“
Im Jahr 1994 kam es mit der Transformation der dritten EG-Richtlinien in der Versicherungsaufsicht zur Deregulierung. Deutschland musste sinnvolle und dem Verbraucherschutz dienende Regulierungsstandards aufgeben.
Es ist ein pessimistisch stimmendes Resultat nach mehr als zwanzig Jahren, dass wir heute in der Lebensversicherung und in der Altersvorsorge ein Chaos haben. Jeden Tag jagt eine Produktneuerung der Anbieter die vorhergehende. Da Großbritannien Deutschland in dieser Entwicklung voraus war, musste die Regierung als Konsequenz der entfesselten Deregulierung im Finanzsektor auch als einer der Vorreiter zum Verbot der Provisionsberatung greifen.
Honorarberatung ist sinnvoll, aber bitte nicht mit „Krücken“ (Provisions-Durchleitungsgebot) und willkürlicher staatlicher Einflussnahme. Die Politik sollte wieder, wie vor der Deregulierung, zurück zu Vorabkontrollen beziehungsweise -genehmigungen von Produkten und Prämien zumindest im Bereich der Altersvorsorge finden und dann den Markt über die Akzeptanz von Provisionsberatung und Honorarberatung entscheiden lassen. Der Brexit, so sehr man ihn bedauern mag, macht vieles leichter.
Prof. Dr. Hermann Weinmann
zum Artikel: „Verbraucherschützer drängen erneut auf Provisionsverbot”.
Peter Schramm - EU-Möglichkeiten erhöhen die Vielfalt zum Vorteil des Verbrauchers. mehr ...
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