Honorar für „Finanzplanung” ist nicht erforderlich

27.11.2015 – Ein gesondertes Honorar für „Finanzplanung” ist ja auch nicht erforderlich, wenn es zu Umsetzungshilfen mit entsprechenden Vergütungen kommt.

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Ganz wichtig jedoch ist, diese Alternative aufzuzeigen, denn spätestens bei der „Geeignetheitsprüfung” mit 3-4 Terminen im Vorfeld der „potenziellen” Vermittlung, sollten Umsonst-Beratungen vermieden werden.

Frank L. Braun

frank.braun@mwsbraun.de

zum Artikel: „Wie Vermittler zusätzliche Erlöse erzielen”.

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