11.8.2017 – Die PKV-Branche möchte vom Gesetzgeber Erleichterungen, damit Anpassungen stetiger und frühzeitiger erfolgen können und nicht durch Nachholbedarf im Abstand mehrerer Jahre sehr hoch ausfallen müssen. Sie suggeriert damit, dass teils hohe Beitragsanpassungen durch derzeitige gesetzliche Zwänge unvermeidbar seien, weil nicht frühzeitiger angepasst werden könne.
Wenn aber das zutrifft, was laut Schulungsunterlagen der IHK Aktuare der PKV erklären sollten, dann wären hohe Anpassungen wegen aufgelaufenem Nachholbedarf zu einem großen Teil auch womöglich hausgemacht.
Wenn PKV-Versicherer sich – wie im Beitrag geschrieben – aus Wettbewerbsgründen, für mehr Wachstum und zur Vermeidung von Kündigungen wegen Beitragsanpassungen dazu frei entscheiden könnten, keine Beitragsanpassung durchzuführen, obwohl diese nach den rechtlichen Vorgaben möglich wäre, aber eben noch nicht verpflichtend, so führt genau das zu den dort beschriebenen Nachteilen: nämlich „Verschiebung/ Aufschiebung notwendiger Anpassungen” und „Belastung für Bestand durch später hohe Anpassung”.
Dieses Problem könnte jeder aber selbst lösen, indem der Versicherer sich stets entscheidet, mögliche Beitragsanpassungen nicht aus Wettbewerbsgründen zu verschieben. Soweit die teils hohen Beitragsanpassungen aufgrund Nachholbedarf also aus Wettbewerbsgründen selbst verursacht sind, klingt der auch in den letzten Tagen wieder erfolgende Ruf nach dem Gesetzgeber wie ein Ablenkungsmanöver von eigenen Fehlentscheidungen.
Peter Schramm
zum Artikel: „Pro und Kontra Beitragsanpassung”.
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