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Hier wären auch Linienflug oder Bahnfahrt „sinnvoll“

26.8.2016 – Grundsätzlich ist der Hinweis auf die Formulierung „medizinisch sinnvoll” in den Versicherungs-Bedingungen gut. Allerdings passt er bei diesem Fall nicht, denn nach dem Urteil hätte auch der Transport mit Bahn oder Linienflug den sinnvollen Rücktransport gewährleistet. „Sinnvoll” ist eben nicht identisch mit „auf dem schnellsten Weg” oder „mit allen Mitteln”.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Leserbrief: „„Medizinisch sinnvoll“ statt „medizinisch notwendig“”.

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