WERBUNG

Gute Anerkennungsquote

29.3.2017 – Punkt 1: Die Bedingungen sind bei Weitem nicht gleich und das ist auch gut so, da ansonsten eine ausführliche Beratung über einen qualifizierten Vermittler irgendwann überflüssig wäre. Allerdings muss man sich hier schlicht und einfach die Bedingungen genau anschauen.

Punkt 2: Die Gesundheitsfragen sind da, um korrekt beantwortet zu werden, und es gibt hier auch genügend qualifizierte Vermittler, die hierbei ausreichende medizinische Kenntnisse haben.

Punkt 3: Ich bin seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und sehr stark zu dem Thema Berufsunfähigkeit unterwegs. Ich arbeite in diesem Bereich überwiegend mit der Swiss Life und der Alten Leipziger zusammen und unterstütze meine Kunden auch im Leistungsfall. Ich hatte in dieser Zeit allein bei den beiden Gesellschaften circa 20 Leistungsfälle.

Bis auf einen einzigen Fall (über alle Versicherer mit denen ich zusammenarbeite), wurden alle Leistungsfälle anerkannt. In dem einen Fall, der abgelehnt wurde, war die Ablehnung auch absolut korrekt.

Ich glaube nicht, dass man bei einer derartigen Anerkennungsquote von einem Würfelspiel sprechen kann.

Michael Glöser

M.Gloeser@t-online.de

zum Artikel: „Studie: Die BU-Regulierung gleicht einem Würfelspiel”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

Frank Dietrich - Wer garantiert, dass es so bleibt? mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Regulierung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
29.3.2017 – Rüdiger Falken zum Artikel „Studie: Die BU-Regulierung gleicht einem Würfelspiel” mehr ...
 
29.3.2017 – Rudolf Schmitz zum Artikel „Studie: Die BU-Regulierung gleicht einem Würfelspiel” mehr ...
 
29.3.2017 – Rolf Kischkat zum Artikel „Studie: Die BU-Regulierung gleicht einem Würfelspiel” mehr ...