29.4.2016 – Die Frage ist nicht, ob Versicherte grob fahrlässig handeln dürfen, sondern vielmehr wie (un-)verantwortlich die Versicherer seit dem Wegfall des Alles-oder-nichts-Prinzips umgehen.
Seit 2008 wird zu oft nicht die grobe Fahrlässigkeit geprüft, sondern vom Versicherer einfach behauptet. Mit der Folge einer Leistungskürzung. Deshalb ist der Verzicht für den Verbraucher so wichtig.
Rüdiger Falken
zum Leserbrief: „Warum grobe Fahrlässigkeit?”.
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