21.9.2016 – Meiner Meinung nach ist es grob fahrlässig, wenn die Experten von Stiftung Warentest oder Finanztest die Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit” als ein Extrabaustein titulieren, den nicht jeder braucht.
Was nützt mir eine jährliche Beitragsersparnis von 100 Euro oder mehr, wenn es im Schadenfall bei grober Fahrlässigkeit zum Beispiel zu einer Quotelung von 50 Prozent kommt und ich als Kunde nur die Hälfte des Schadens ersetzt bekomme? Bei einem kleineren Schaden fällt das vielleicht nicht so stark ins Gewicht, bei einem Totalschaden kann jedoch die wirtschaftliche Existenz bedroht sein.
Martin Müller
zum Artikel: „Finanztest: Hausrat-Test mit vielen Tücken”.
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