1.2.2012 – Nicht erst seit 2001 zieht sich der Gesetzgeber als Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr aus der Pflicht gegenüber seinen Zwangsbeitragszahlern zurück, sondern bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1984 wurde für Berufseinsteiger eine gravierende Hürde für die Erlangung einer Rente im Fall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit geschaffen.
Seither müssen nämlich alle, die eine pflichtversicherte Arbeitsstelle antreten, erst mal fünf Pflichtversicherungs-Jahre und unabhängig von den Jahren mindestens 60 Pflichtmonatsbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt ein Anrecht auf eine Leistung bei Berufs- oder seit 2001 Erwerbsminderung erwerben zu können.
Franz Karl Schwarz
zum Artikel: „Krasse Unterversorgung beim Risiko Berufsunfähigkeit”.
Weitere Informationen zum Thema...
... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.
Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.
Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de



