Gravierende Hürden gibt es seit Längerem

1.2.2012 – Nicht erst seit 2001 zieht sich der Gesetzgeber als Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr aus der Pflicht gegenüber seinen Zwangsbeitragszahlern zurück, sondern bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1984 wurde für Berufseinsteiger eine gravierende Hürde für die Erlangung einer Rente im Fall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit geschaffen.

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Seither müssen nämlich alle, die eine pflichtversicherte Arbeitsstelle antreten, erst mal fünf Pflichtversicherungs-Jahre und unabhängig von den Jahren mindestens 60 Pflichtmonatsbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt ein Anrecht auf eine Leistung bei Berufs- oder seit 2001 Erwerbsminderung erwerben zu können.

Franz Karl Schwarz

SchwarzFinanzmakler@gmail.com

zum Artikel: „Krasse Unterversorgung beim Risiko Berufsunfähigkeit”.

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