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Gewisse Bemühungen können erwartet werden

4.5.2015 – Dass die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ein möglicher Ausweg aus der Misere wäre, ist wahrscheinlich richtig. Die Einführung eines BGE ist aber weder beschlossen und leider derzeit wahrscheinlich auch nicht mehrheitsfähig in unserer auf Egoismus getrimmten Gesellschaft. Solange wir aber ein BGE nicht haben, sondern ein steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II, ist es folgerichtig, dass hierfür vom Leistungsempfänger gewisse Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit erwartet werden.

Im konkreten Fall war die Auflage des JobCenters sicher nicht überzogen: Wenn der Kläger Zeit für eine Teilzeitbeschäftigung neben der Pflege seiner Angehörigen hätte, sollten ohne Teilzeitbeschäftigung auch zwei Bewerbungen pro Woche möglich sein. Die Kürzung um 30 Prozent angesichts ohnehin zu niedriger Hartz-IV-Sätze erscheint mir allerdings zu hart.

Gerhard Jüttner

gerhard@juettner.name

zum Leserbrief: „Anstand gegenüber Erwerbslosen ist verloren gegangen”.

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