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Gesichertes Grundeinkommen für den Vermittler

22.3.2017 – Es ist richtig und sinnvoll, die Inflation zu betrachten. Der Barwert würde die echten Kostenunterschiede aufzeigen.

Ein Versicherungsberater erhält auch nicht 4.000 bis 9.000 Euro, also die Differenz zwischen Brutto- und Nettotarif, sondern vielleicht 300 bis 900 Euro, je nach Aufwand. Der Vermittler erhält aber nicht nur einmalig eine Vergütung. Denn gerade in der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist die Dynamik eine wichtige Zusatzleistung, die dem Vermittler – ohne jeglichem Aufwand – eine Vergütung bis zum Vertragsende sichert.

Der Versicherungsberater erhält nur dann erneut ein Honorar, wenn er für den Mandanten tätig wird. Die laufenden Vergütungen der Kompositsparten und Dynamik der Lebensversicherungs-Verträge werden viele Vermittler davon abhalten, den Wechsel zum Versicherungsberater zu vollziehen. Denn ein ähnlich gesichertes Grundeinkommen gibt es für die Versicherungsberater nicht.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Leserbrief: „Beim Vergleich die Inflationsrate berücksichtigen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Inflation · Nettopolicen · Versicherungsberater
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