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Gesetzlicher Freifahrtschein für Versicherer

23.6.2017 – Offenbar waren gute (bezahlte) Lobbyisten der Versicherungs-Unternehmen unterwegs. Denn was, bitte, soll der Unsinn, dass Versicherungs-Unternehmen den Makler-Mandanten (womöglich unaufgefordert!) beraten dürfen, wenn sie den „Eindruck” haben, der Kunde hat nicht das für ihn richtige Produkt?

Erstens hat nur der Makler den Gesamtüberblick über seinen Mandanten und zweitens ist jedes Produkt, dass nicht den geschäftlichen Interessen des Versicherers entspricht, immer das „falsche” Produkt aus Sicht des Versicherers, das haben die letzten Jahrzehnte aggressiver Versicherungsverkauf eindeutig bewiesen.

Solche „Gummiparagrafen” sind erfahrungsgemäß nie im Kundeninteresse. Ein guter Makler wird sich gegen solchen gesetzlichen Freifahrtschein zu wehren wissen, um seine Mandanten auch davor zu schützen.

Knut Kahnt

kontakt@ohne-schaden.de

zum Artikel: „IDD: Dürfen Makler doch Honorare von Privatkunden annehmen?”.

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