Gesetz unterbindet Missbrauch nicht

25.7.2014 – Der Bundespräsident ist gut beraten, wenn er das „vermurkste” Gesetz eingehend auf den Prüfstand stellt. Die Intransparenz des Produktes Lebensversicherung wird mit dem Gesetz noch erhöht und es ist zu befürchten, dass sich die Versicherer dadurch in den nächsten Jahren noch verstärkt an den circa 900 Milliarden Euro, welche an Kundengeldern im System stecken, zulasten der Versicherten bedienen.

Eins ist sicher: Auch im nächsten Jahr wird weiter Ablaufleistung gekürzt, egal, ob man die Leistungen „Schlussüberschuss” oder „Sockelbetrag Bewertungsreserven” nennt. Die Sockelbeträge werden ohnehin durch Kürzung der Schlussüberschüsse ermöglicht, erwirtschaftete Ergebnisse werden so nachträglich wieder vorhandene Vermögenswerte. Wie das möglich ist, bleibt Geheimnis der Versicherer und der Bafin, welche das duldet.

Derzeit kürzen finanzstarke Versicherer den Schlussüberschuss und erhöhen den Sockelbetrag. Dies hat zur Folge, dass man zwar eine hohe „Ausschüttung” an Bewertungsreserven für die Statistik darstellt, diese aber in Wahrheit die Versicherer nicht belastet. So eliminiert oder reduziert man zusätzliche Auszahlungen an Bewertungsreserven, ohne dass die betroffenen Kunden das so richtig merken.

Dass Gesetz unterbindet diesen Missbrauch nicht, die Versicherer profitieren von der Intransparenz und machen ihre eigenen Gesetze. Die selbsternannten "Lobbyisten der Versicherungsnehmer" im Bundestag sollten vom Staatsoberhaupt mal an ihre eigentlichen Pflichten erinnert werden.

Hans Berges

hans.berges@t-online.de

zum Artikel: „LVRG: Ungewisses Spiel auf Zeit?”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Lebensversicherung · LVRG · Versicherungsaufsicht
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