Geschäftstüchtiger Anwalt

23.1.2017 – Ich gehe davon aus, dass der Kläger einen Rechtsanwalt zur Beratung und Vertretung beauftragt hat. Da diesem sicherlich bekannt gewesen sein muss, dass dem Beklagten durch den Kläger keine Gelegenheit zur Beseitigung der Hundekot-Häufchen gegeben worden war, stand das Scheitern des Klageverfahrens eigentlich schon von Anfang an fest. Ging es dem Anwalt daher nur um die sicheren Gebühren?

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „Wenn Hundehaufen vor Gericht landen”.

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