16.7.2012 – Geringverdiener profitieren von Riester nicht! Wer solche Aussagen trifft, sollte dafür auch haften und für deren Folgen beim Kunden einstehen, wie Makler.
Der Geringverdiener, dies über Jahre hinweg, wird eine Rente unterhalb des SGB Satzes haben und somit in die Grundsicherung nach SGB (§ 41 Abs. 2 i.V. m §§ 82 ff 12. Buch SGB XII) im Alter fallen. Fachleute wissen, dass dort die Riester-Rente angerechnet, also der Zuschuss zur Rente um die Höhe der Riester-Rente gekürzt wird. Siehe dazu auch die Petition von Herrn Rummelt – Invers – vom 5. August 2008 an den Bundestag – Nichtanrechnung der Riester-Rente.
Insofern erweckt der Artikel einen falschen Eindruck. Die nicht vorhandene Kundengeldsicherheit (siehe VVG §§ 153, 163, 169, und VAG § 89) und die Verwendung von nicht geeigneten Sterbetafeln führen zur „Wette auf ein langes Leben“ und der Kunde muss insgesamt mit einer persönlichen negativen Rendite bei diesem Produkt rechnen.
Profiteur bei der Konstruktion ist der Staat (Einsparung bei Sozialausgaben, indirekt der Steuerzahler), die Arbeitgeber (keine Zuzahlung) und die Anbieter (Profit), Eigener (Dividende, Gewinn) sowie die Vermittler (Courtage, Provision).
Aber vielleicht war genau das gewollt? Nur Makler sollten diese Argumentation der Rentenversicherung nicht übernehmen – sie haften im Gegensatz zur Rentenversicherung.
Eberhard Stopp
zum Artikel: „Gerade Geringverdiener profitieren von Riester”.
+Merten Larisch - Dann dürften Geringverdiener gar keine Altersversorgung aufbauen. mehr ...
Marius Lutz - Geringverdiener nicht mehr bedienen. mehr ...
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