11.4.2012 – Ein schöner Beweis dafür, das nur eindeutige Versicherungs-Bedingungen eine gewisse Rechtssicherheit darstellen. Alles andere, was gedeutet, interpretiert oder vermutet wird, hat keinen rechtlichen Bestand.
Hier könnte man durchaus sagen: „Nur wo Mauer draufsteht, ist auch Mauer drin”.
Dieses ist auch ein Hinweis dafür, wie genau Vermittler die Bedingungen eines Versicherers lesen müssen, um keinen Beratungsfehler zu begehen.
Achim Finke
zum Artikel: „Vom Umfang einer Wohngebäudeversicherung”.
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