Gemeinwohl und Solidarität sind zwei sich ergänzende Begriffe

21.2.2017 – Gemeinwohl und Solidarität sind zwei sich ergänzende Begriffe. Sie stehen nicht gegeneinander. Der Gemeinwohlgedanke wie auch der der Solidarität ergeben sich auch aus den Protokollen der verfassungsgebenden Versammlung.

Aus diesem Gedanken eine Bevormundung herleiten zu wollen, mag Dieter Grimm sehr gefallen haben, entspricht aber nicht dem Grundgedanken der Verfassung. So kann man auch die Artikel eins bis 14 GG nicht auslegen. Im übrigen verweise ich auf die Einführung zum Maunz-Dürig, GG-Kommentar 1964.

Eberhard Julius Rüdiger

iinfo@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Leserbrief: „Staatliche Bevormundung nicht als „Gemeinwohl” beschönigen”.

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