Geht aus den Versicherungs-Bedingungen vor

14.11.2017 – In den Versicherungs-Bedingungen ist doch schon ersichtlich, dass aus der Behandlung im Ausland die Diagnose und Behandlungsmethode hervorgehen muss. Wenn diese Angaben gefehlt haben, hat der Versicherte Pech gehabt.

Otto Tegethof

ottotegethoff@online.de

zum Artikel: „1.300-Euro-Streit mit dem Auslandsreise-Krankenversicherer”.

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