11.10.2012 – Ich warte schon lange darauf, dass endlich einmal jemand gegen die Benachteiligung wegen des Fahreralters und des Berufes klagt. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfte es ja auch keine Benachteiligung (analog Unisex) geben.
Dann wären Eltern, die eh schon große finanzielle Belastungen bei der Erziehung von Kindern auf sich nehmen müssen, nicht so stark bei den Kfz-Versicherungs-Beiträgen belastet; und natürlich die Ehrlichen nicht die Dummen.
Wir alle kennen die unterschiedlichen Zweitwagenstufungen, abhängig vom Fahreralter. Für uns Makler wäre der Wegfall von Beruf und Alter eine erhebliche Erleichterung.
Zum Thema neues Schadenfreiheitsrabatt-System: Es wundert mich, dass noch kein Verbraucherschützer sich beschwert hat. Gerade bei langjährig schadenfreien Kunden (SF 25 und mehr) ist der Kunde durch den Wegfall des Rabattretters deutlich schlechter gestellt. Als Alternative einen kostenpflichtigen Rabattschutz anzubieten, der nicht an den nachfolgenden Versicherer weitergegeben wird, ist keine gute Lösung.
Alfred Rottmeier
zum Artikel: „Neue Tarife der Autoversicherer”.
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