GDV sollte den Gegenbeweis antreten

12.6.2012 – Anstatt reflexartig immer gleich „zurück zu holzen“, ohne belastbares Material vorzulegen, würde es doch dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gut anstehen, selbst einmal solch einen Vergleich zu erstellen.

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Er kann dann gerne 30-, 40- und 55-jährige Arbeitnehmer berücksichtigen (ohne Altersdiskriminierung) und alle Mitglieder werden teilnehmen. Ich verweise hier auf einen Artikel von Gabriel Bernadino, Chef der EIOPA, der vor einer möglichen Schieflage der Pensionskassen warnt und auf Nachschusspflichten der Arbeitgeber hinweist.

Verrechnet sich denn die EIOPA auch? Und wie war das mit den Renditen von Riester-Renten? Auch da gab es vom GDV nur warme Luft, oder wurden dazu etwa schon belastbare Zahlen vorgelegt, die den Aussagen widersprechen?

Helmut Geduldig

helmut.geduldig@t-online.de

zum Artikel: „Magere Renditen für getestete bAV-Tarife”.

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