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Garantieverpflichtungen an die Bedingungen anpassen

29.4.2016 – Enttäuschung des Staates? Zuerst mal sollte man nicht vergessen, wer die Riester-Rente geschaffen hat – der Staat. Ein bürokratisches Monstrum, möglicherweise sogar gut gemeint. Nur eben in der Praxis ziemlich aufwendig und kompliziert.

Menschen, die einen unabhängigen Finanzberater haben und diesem vertrauen, werden weniger Probleme haben. Die Masse der Arbeitnehmer aber vermutlich schon eher.

Ich erinnere mich gut an Zeiten, in denen die gesetzliche Rente nur durch Kürzungen von sich reden machte. Private Vorsorge, das war jedem klar, ist der einzige Weg aus der Misere. Aktuell sind die Zeiten andere. Nun scheint der Staat wieder der allein glückselig Machende zu sein.

Über die Jahrzehnte verteilt, dürfte die Wahrheit dazwischen liegen. Also was tun? Die Diskussionen im Fernsehen zeigen, dass es Anpassungen geben muss. Die Idee mit der „Deutschlandrente” ist sicher ein Ansatz, allerdings sollte man die Riester-Rente dahingehend weiter entwickeln. Und die „Geldanlage beim Staat” sollte nur eine Option sein, die jeder wählen kann. Vor allem für Geringverdiener wäre das sicher eine gute Option.

Zudem müssten die Garantieverpflichtungen der Anbieter angepasst werden an die Rahmenbedingungen. Dass dies geht, zeigen ja angelsächsische Modelle. Private Vorsorge (auch die „Deutschlandrente”) macht nur dann Sinn, wenn sie überwiegend nicht in Staatsanleihen investiert. Ansonsten wäre es ja das selbe in Grün und keine zweite Säule.

Volker Riegel

vr@fonds-markt-leinfelden.de

zum Leserbrief: „Die Enttäuschung des Staates ist berechtigt”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Deutschlandrente · Rente · Riester
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