Ganz im Sinne des Steuerzahlers

27.3.2012 – Die Sicht des Riester-Sparers ist das eine – er erhält die Zulagen, also kann er sie bei seiner Rechnung auch mit veranschlagen. Sonst müsste ja, wer sich eine Solaranlage aufs Dach setzt, auch rechnen, ob sie sich ohne Förderung und hohe Einspeisevergütungen auch noch lohnt.

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Die Sicht des Staates und Steuerzahlers ist das andere. Durch die Riester-Rente wird bei Millionen von Rentenversicherten Altersarmut vermieden, was selbst bei einer Negativrendite für die Versicherten noch ein Erfolg aus Steuerzahlersicht wäre.

Denn ohne Riestersparen müsste der Staat für die fehlenden Alterseinkünfte aufkommen, was er sich gerade bei den geförderten Geringverdienern durch die Anrechnung der Riester-Rente erspart. Insofern schon lohnen sich die Riester-Zulagen, weil sie den Geringverdiener zum Sparen anreizen, der sonst später dem Steuerzahler auf der Tasche liegen würde.

Vor allem aber ermöglicht die Riester-Rente eine Reduzierung des Sozialrentenniveaus und damit der Lohnnebenkosten, was die Konkurrenzfähigkeit deutscher Fertigungskosten auf dem Weltmarkt erhöht. Das schafft durch mehr Export Arbeitsplätze.

Riester-Förderung hilft, mögliche Armutsfolgen daraus zu begrenzen, damit es im Ruhrgebiet nicht zu Szenen wie in London und Athen kommt. Das ist es wert.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Nur wegen Förderung?”.

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