10.4.2015 – Die Einsparung an Sozialversicherungs-Beiträgen durch Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) wirkt sich für den Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen im Krankheitsfall und im Falle der Arbeitslosigkeit verheerend aus. Da weniger eingezahlt – so auch weniger Anspruch.
Zu denken, dass unsere Vorväter mal dafür gekämpft hatten, um diesen Sozialstatus zu erringen, und die Enkel heute achtlos darauf verzichten, ist nicht nachvollziehbar.
Thomas Oelmann
zum Artikel: „Regierung will Arbeitgeberzuschuss zur bAV nicht erzwingen”.
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