Frauen zahlen den Preis

12.7.2016 – „Einige Versicherer vertreten die Meinung, dass eine Kündigung dem Kollektiv schadet.” Zweifelt denn daran jemand? Eine Rentenversicherung soll doch eine lebenslange Rente zahlen, und nicht etwa eine flexible Kapitalanlage darstellen.

Kalkuliert sind die Renten aber trotz der längeren Lebenserwartung der Frauen geschlechtseinheitlich in einem Kollektiv. Wenn nun Männer und Frauen ihr Kapital vor oder bei Rentenbeginn entnehmen können, aber nur Männer dies umsetzen, dann reicht das verbleibende Kapital nicht mehr für lebenslange Frauen-Renten. Es hat eine schädliche Entmischung des Kollektivs stattgefunden.

Für Männer gibt es ja tatsächlich bessere Alternativen: So entwickelt eine Unterstützungskasse bereits Renten, die für Männer außerhalb Europas kongruent rückgedeckt sind, wo Versicherer noch geschlechtsabhängig kalkulieren dürfen, und mit mehr als 0,9 Prozent Garantiezins.

Und es werden Rentenkäufe bei Unternehmen, Immobilien- und Infrastruktur-Investoren angeboten, für die dies eine preiswerte und risikoarme Alternative zur Bankfinanzierung darstellt. Auch hier selbstverständlich mit höheren Renten für Männer als für Frauen – denn für Leibrenten gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ist grundsätzlich kein Unisex vorgeschrieben.

Frauen sollten sich also genau überlegen, ob eine „flexible” Rentenversicherung für sie eine gute Lösung ist. Sie zahlen am Ende den Preis dafür, wenn Männer das Kollektiv verlassen und die Renten für das Restkollektiv nicht mehr finanzierbar sind.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die besten privaten Rentenversicherungen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Lebenserwartung · Private Krankenversicherung · Rechnungszins · Rente · Unisex · Unterstützungskasse
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