Frage, was unter Solidarität einer Gesellschaft zu verstehen ist

15.12.2017 – Dem Bundesgesundheits-Ministerium scheint stark daran zu liegen, die „Scheinselbstständigkeit” zu fördern und selbstständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte zu entlasten. Letztere nutzen die GKV kaum aus Solidaritätsgründen, sondern zur Kostensenkung in der Familienversicherung.

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Dass die Mindestbeitrags-Bemessung mit 3.045 Euro nicht abbildet, auf was sich der Selbstständige herunterrechnen kann, ist ebenso ein Skandal, wie die Duldung der massenhaften „Zwangsverselbständigung” in einigen Branchen.

Hier werden ehemals abhängig Beschäftigte mit Kündigungsandrohung zur Lohnkostensenkung und Gewinnmaximierung in eine Selbstständigkeit gedrängt, obwohl klar ist, dass diese sich nur deshalb darauf einlassen, weil die Angst vor Arbeitslosigkeit noch größer ist als die Unkenntnis über Unternehmensleitung. Mit dieser unsozialen Praxis werden fleißige Menschen mit Billigung der Regierung bewusst um ihren Anspruch auf Sozialversicherungen betrogen.

Die Forderung der Linken nach Reduzierung der Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) ist berechtigt, schrammt aber leider an den Ursachen knapp vorbei. Denn eigentlich dürfte es diese Form der Scheinselbstständigkeit gar nicht geben.

Und da sind wir dann wieder bei der Frage, was unter Solidarität einer Gesellschaft zu verstehen ist. Warum nicht gleiche Beteiligung aller Einkommensarten an den wichtigsten sozialen Grundversorgungen wie Krankenversicherung und Pflege, Grundeinkommens- und Alterssicherung – und zwar aus Steuereinnahmen, zu denen alle (ohne Steuervermeidungsregeln) beitragen?

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Was sich 2018 in der GKV ändert”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsbemessungsgrenze · Gesetzliche Krankenversicherung
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