Folge des Kontrahierungszwangs

16.10.2012 – Die immer größere Leistungsfähigkeit der Groß-EDV versetzt die Versicherungs-Gesellschaften immer besser in die Lage, zwischen gewünschten und nicht gewünschte Kunden- und Nutzerprofilen in der Kfz-Versicherung zu differenzieren.

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Da es sich hier aber bekanntermaßen um eine Versicherungssparte mit Kontrahierungszwang handelt, kann keine Gesellschaft unerwünschte Risiken ablehnen.

Was macht man also? Es wird den Unerwünschten ein Utopiepreis serviert und so der Kontrahierungszwang ad absurdum getrieben.

So habe ich bei dem Auftraggeber dieser Studie durchaus schon Haftpflichtprämien von über 2.600 Euro per annum für den allseits „beliebten“ Nutzerkreis 18- bis 23-Jährige errechnet. Das erklärt natürlich solche Differenzen, wie in Ihrer Überschrift aufgeführt.

Enrico Wonneberg

enni.wonn@gmx.de

zum Artikel: „Bis zu 3.300 Euro Preisunterschied”.

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