Fehlverhalten wird unterstützt

21.11.2014 – In diesem Fall der Autofahrerin die alleinige Schuld zu geben, halte ich für falsch. Wenn ich den Bericht richtig gelesen habe, wurde der Autofahrerin vorgehalten, sie hätte den Radfahrer schon weit vor dem Abbiegen sehen müssen.

Was war mit dem Radfahrer, war er blind oder hat er es darauf angelegt, die Autofahrerin zum Bremsen zu zwingen und dabei mit seinem Ramboverhalten „Pech” gehabt?

Mit solchen richterlichen Entscheidungen werden die Radfahrer bei ihrem Fehlverhalten ja noch unterstützt

Dieter Conradt

dieterconradt@online.de

zum Leserbrief: „Hier gibt es keine mildernden Umstände”.

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