Fehlende kalkulative Grundlagen

27.8.2012 – Über die (Werbe-) Strategie der Rechtsschutzversicherer, den Leistungsumfang ständig zu erweitern, möglichst alle denkbaren Streitigkeiten als versicherte Fälle in ihr „extrem günstiges Bedingungswerk“ aufzunehmen, kann man geteilter Meinung sein. Letztendlich führt diese Ausuferung des Deckungsumfanges nur dazu, dass sich Rechtsschutzfälle banaler Natur – hier sei nur auf die Vielzahl mitversicherter Beratungsleistungen verwiesen – häufen.

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Es fehlt die Darstellung einer Rechtsschutz-Versicherung als hochgradig sensibles Produkt, deren Leistungen man nur bei wirklich existentiell bedeutsamen Streitigkeiten in Anspruch nehmen sollte.

Mit der Kündigung von Rechtsschutzverträgen aufgrund der Häufung von Rechtsschutzfällen aus Kapitalanlage-Streitigkeiten macht sich die Auxilia schlichtweg lächerlich: Niemand hat sie gezwungen, den Deckungsumfang derart zu erweitern, ohne entsprechende Vorsorge für hieraus eintretende Rechtsschutzfälle zu sorgen.

Es ist nicht Aufgabe des Versicherungskunden, sich über fehlende kalkulative Grundlagen der versicherten Leistungen Gedanken zu machen.

Wilfried Schmölz

w.schmoelz@gmx.de

zum Leserbrief: „Weg der Auxilia ist richtig”.

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