12.10.2010 – Es klingt ungalublich! Gerade in der Bankenwelt, wo einer Urkunde erhebliches Gewicht beigelegt wird, dürfte die Fälschung eines Zeugnisses und (zusätzlich) die Fälschung der Unterschrift des Vorgesetzten niemals als „Kavaliersdelikt“ behandelt werden. Das ist klarer Vertrauensbruch. Im Zivilleben würde das eine drastische Strafe nach sich ziehen.
Das Frankfurter Arbeitsgericht öffnet dem Missbrauch mit dieser fatalen, unverständlichen Entscheidung Tür und Tor. Aber die unterste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ist leider zu sehr mit dem „Schutz“ des „wehrlosen“ Arbeitsnehmers beschäftigt. „Ehrlos“ wäre aber die richtigere und zutreffendere Bezeichnung.
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Von den arbeitsrechtlichen Folgen einer Urkundenfälschung”.
Weitere Informationen zum Thema...
... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.
Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.
Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de

