Fatale Fehlentscheidung

12.10.2010 – Es klingt ungalublich! Gerade in der Bankenwelt, wo einer Urkunde erhebliches Gewicht beigelegt wird, dürfte die Fälschung eines Zeugnisses und (zusätzlich) die Fälschung der Unterschrift des Vorgesetzten niemals als „Kavaliersdelikt“ behandelt werden. Das ist klarer Vertrauensbruch. Im Zivilleben würde das eine drastische Strafe nach sich ziehen.

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Das Frankfurter Arbeitsgericht öffnet dem Missbrauch mit dieser fatalen, unverständlichen Entscheidung Tür und Tor. Aber die unterste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ist leider zu sehr mit dem „Schutz“ des „wehrlosen“ Arbeitsnehmers beschäftigt. „Ehrlos“ wäre aber die richtigere und zutreffendere Bezeichnung.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Von den arbeitsrechtlichen Folgen einer Urkundenfälschung”.

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