Falscher Kontext

30.8.2010 – Das Ganze hat mit Honorar beziehungsweise Honorarberatung so viel zu tun wie Kühe melken mit Weltraumfahrt. Der mit seiner Klage erfolglose Makler hat eine Vermittlungsgebühren-Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Also eine Courtagevereinbarung.

WERBUNG

Ein Honorar erhält man für eine Beratung. Eine Courtage/ Vermittlungsgebühr für eine Vermittlung. Dass die streitgegenständliche Vermittlungsgebühr unverschämt hoch ist, kommt erschwerend hinzu. Kein echter Honorar-/ Versicherungsberater käme im Traum auf die Idee, ein solches „Honorar“ für die Vermittlung einer Police abzurechnen.

Harald Leissl

h.leissl@aval.de

zum Artikel: „Wenn die Honorarvereinbarung zum Bumerang wird”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
WERBUNG
Service

Weitere Informationen zum Thema...

... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.

Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.

Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.

Service

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de

weitere Leserbriefe
30.8.2010 – Gerd Weiss zum Artikel „Wenn die Honorarvereinbarung zum Bumerang wird” mehr ...