4.3.2014 – Der besagte Parkplatz ist ein öffentlicher Verkehrsraum. Wie oft hört man den Satz „Ich wollte doch nur eben...”.
Auch wenn der Beschuldigte vorhatte, zu übernachten, gehört sein Verstoß geahndet. Wenn ich vorher weiß, dass ich übernachte, stelle ich das Fahrzeug gleich dort ab, wo es stehen bleiben kann.
Was wäre gewesen, wenn er ein Kind schwer verletzt hätte? Ich bin mir sicher, das Gericht hätte anders geurteilt.
Dieses Urteil ist in meinen Augen gefährlich – nährt es doch die Vermutung, ein „Ist ja nichts passiert” könnte strafmildernd wirken. Eine Signalwirkung, die man aus meiner Sicht hätte vermeiden müssen!
Von einem „Ich dachte, es passiert nichts” kann sich im schlimmsten Fall im Nachhinein keiner etwas kaufen!
Carsten Ruhkamp
zum Artikel: „Wie Müdigkeit die Fahrerlaubnis retten kann”.
Jan Wehkamp - Regelwirkung wird häufig nicht angenommen. mehr ...
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.