Fahrerschutz-Versicherung nicht vergessen

19.10.2016 – Für Fachleute unter den Vermittlern sind das doch wirklich „alte Hüte”. Regelungen wie Kollision mit Tieren aller Art statt nur Wild nach Definition der Jagdgesetze, Tierbiss statt nur Marderbiss und dann bitte auch mit Regulierung bei Folgeschäden, Mitversicherung von Dachlawinen, Neuwert- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung.

Das sind unter anderem schon seit Jahren Auswahlkriterien die wir (und sicher auch ganz viele Kollegen) bei der Vermittlung von Kfz-Versicherungen als Standard setzen und es gut dokumentieren, wenn der Kunde davon einzelne Bausteine abwählt. Nicht zu vergessen den wichtigen Punkt der Fahrerschutz-Versicherung als Ergänzung zur Kraftfahrhaftpflicht, der hier nicht berücksichtigt wurde. Und neuerdings auch die Erwähnung der Unfallmeldedienste/-stecker.

Außerdem vermisse ich einige Tarife, die ein hohes oder sehr hohes Leistungsniveau aufweisen. Beispielhaft sei hier der Tarif „ALL-IN“ der Basler genannt.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Die besten Kfz-Versicherungs-Tarife”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Fahrerschutzversicherung · Regulierung
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