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Extrem einseitige Betrachtung

24.11.2014 – Das ist eine extrem einseitige Betrachtung des Vorfalls. Auch ein Fußgänger, der beim Abbiegevorgang aus der Richtung des Fahrradfahrers kommt und die Straße überqueren will, zwingt die Autofahrerin zum Anhalten. Muss man ihn auch als schuldig betrachten, wenn er dann überfahren wird?

Ich habe seit 40 Jahren auf keinem Fahrrad mehr gesessen und ärgere mich, nicht nur als Autofahrer, häufig über die oft vorhandene Rücksichtslosigkeit der Radfahrer. Deswegen würde ich aber kaum auf Idee kommen, einen in einer Fußgängerzone schnell fahrenden Radfahrer „aus Unachtsamkeit” von der Seite anzurempeln und dessen möglicherweise schwerste Verletzungen, bei einem dadurch verursachten Sturz, in Kauf nehmen.

Und ein Radfahrer, der dieses Urteil so versteht, dass bei verkehrswidrigem Verhalten immer der Autofahrer schuld ist, dem ist wirklich nicht zu helfen. Möglicherweise wird ihm dann der höchste Richter den Unsinn dieses zu Lebzeiten vorhanden gewesenen Denkens erklären.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Fehlverhalten wird unterstützt”.

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