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EU-Möglichkeiten erhöhen die Vielfalt zum Vorteil des Verbrauchers

25.4.2017 – Die Vielfalt an Produktangeboten im gemeinsamen europäischen Markt ist gewollt. Ziel ist, dass den Verbrauchern im Markt mehr, bessere und preiswertere Produkte zur Verfügung stehen sollen. Dieses Ziel wird auch erreicht.

Selbstverständlich muss dies zulasten der Übersichtlichkeit gehen – auch hier aber hilft die EU durch Vorschriften zu Transparenz und Informationspflichten wie auch zur Qualität der Beratung durch Vermittler und Versicherer. Damit sollen Verbraucher auch in die Lage versetzt werden, aus der großen Produktvielfalt das für sie Geeignete zu finden.

Die EU lässt begründete einzelstaatliche Regulierungen für alle EU-Marktteilnehmer durchaus zu, wenn diese im Interesse des Gemeinwohls erforderlich sind. Dazu gehört zum Beispiel die Kalkulation der substitutiven Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung. Jedoch nicht die Spartentrennung zwischen Kranken- und Schadenversicherung, nicht der Höchstrechnungszins, das Provisionsabgabeverbot, Provisionsobergrenzen und auch nicht die Trennung zwischen Versicherungsberater und Versicherungsmakler oder das geplante Verbot der Honorarannahme durch Makler.

Hier kann Deutschland nur erlaubt die Inländer diskriminieren, nicht Anbieter aus dem EU-Ausland. Die EU ermöglicht aber jedem Versicherer und auch Vermittler, sich im weniger regulierten EU-Ausland niederzulassen und einfacher in Deutschland grenzüberschreitend tätig zu werden. Das erhöht die Vielfalt weiter zum Vorteil der Verbraucher und des gemeinsamen Marktes.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Honorarberatung ist sinnvoll, aber nicht mit Krücken”.

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