Etliche schwer verständliche Urteile

2.9.2015 – Man darf durchaus gespannt sein, ob dieses Urteil Bestand haben wird. Schaut man sich die vergangene Rechtsprechung zum Thema „Fahrt zum Arbeitsplatz” einmal an, kommt es immer wieder zum Kopfschütteln.

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Wer eine Tankstelle auf der linken Straßenseite anfährt und dann nach dem Tanken beim Linksabbiegen ein von rechts kommendes Fahrzeug übersieht, steht nicht unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft, da er sich zu dem Zeitpunkt auf einer Fahrspur befand, die nicht zum direkten Weg zum Arbeitsplatz gehörte. Wäre er auf der anderen Spur mit einem von links kommenden Fahrzeug zusammengestoßen, wäre der Versicherungsschutz gegeben gewesen. Gleiches gilt für den Fall, dass jemand nach einem Unfall zum beteiligten Dritten „zurück” läuft und er aufgrund des Verlassens des direkten Weges seinen Versicherungsschutz verwirkt hat.

Es darf also nicht verwundern, wenn eine nächste Instanz in dem hier angeführten Fall zu dem Ergebnis kommt, dass sich der Betroffene auch auf dem Weg zu einer Bäckerei hätte verfahren haben können. Man kann nur hoffen, dass es soweit nicht kommt. Aber angesichts etlicher schwer verständlicher Urteile würde das dann auch nicht mehr überraschen.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Unfallversicherungs-Schutz auf Abwegen?”.

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Gesetzliche Unfallversicherung
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