22.3.2017 – Grundsätzlich ist so ein Vergleich schon interessant, da kann ich mich den vorherigen Kollegen nur anschließen. Eine entscheidene Frage bleibt aber (vielleicht bewusst) offen: Wie viel Beratung ist in diesen 30 bis 40 Jahren notwendig und was kostet das an Honorar?
Oft wird nur auf den Aufwand bei Abschluss geschaut – welcher allerdings schon erheblich sein kann. Regelmäßig sollte die Absicherung geprüft werden; wenn in dieser langen Zeit der Honorarberater wechselt (auch mehrfach möglich), werden immer wieder Honorare fällig. Wenn dann auch noch ein Schaden anfällt, fallen dadurch mindestens so viele Beratungsstunden wie beim Abschluss an, oftmals auch noch mehr.
Wenn die Berufsunfähigkeits-Leistung dann mangels Voraussetzungen nicht beantragt oder vom Versicherer abgelehnt wird, hat der Versicherungsnehmer wieder eine hohe Rechnung – diesmal „ohne Erfolg”. Oder wird den Kunde dann alleingelassen? Wenn er signalisiert, dass er sich die Beratung nicht leisten kann...
Ralf Meyer
zum Leserbrief: „Beim Vergleich die Inflationsrate berücksichtigen”.
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