Es lebe die Gleichbehandlung

14.10.2010 – Das ist eine Grundsatzfrage, die weit über den Versicherungsrahmen hinausgeht. Will jeder Mensch eigentlich gleich sein? Ich glaube, die Individualität jedes Einzelnen ist doch das, was einen ausmacht.

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Über Sinn und Unsinn von Gleichbehandlung lassen sich viele Doktorarbeiten schreiben. Was die Frage der Tarifierung angeht: Wenn der EuGH der Empfehlung folgt, dann folgt nach der Gleichbehandlung der Geschlechter auch eine Gleichbehandlung der Berufe, eine Gleichbehandlung nach Alter, eine Gleichbehandlung nach Gesundheitszustand und so weiter – Aktuare werden dann nicht mehr gebraucht. Es gibt dann für jeden Bereich ein durchschnittliches Risikopotential je „Mensch“ und fertig ist der Einheitsbeitrag. Es lebe die Gleichbehandlung.

Carsten Ruhkamp

ruhkamp@or-finanzkonzepte.de

zum Artikel: „Versicherer fürchten EuGH-Entscheidung”.

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