Es herrscht weiterhin das Prinzip Hoffnung

27.2.2015 – Es ist illusorisch zu glauben, dass Kfz-Flotten irgendwann einmal marktweit profitabel verlaufen. Das Wachstumsbegehren der Unternehmen ist auch in der Kfz-Versicherung so ausgeprägt, dass viele Versicherer weiterhin defizitäre Flotten nach dem Prinzip Hoffnung zeichnen werden.

Allein die Aussage des Kunden/ Maklers, dass man sich von Schäden verursachenden Mitarbeitern getrennt hat, führt, übertrieben dargestellt, dazu, dass die von diesen verschuldete Schäden auf einen Aufwand von null Euro in der Ergebniserwartung für das Folgejahr eingerechnet werden. Hier wären Nachschuss-Verpflichtungen des Kunden innerhalb der vertraglichen Vereinbarung angebracht, müssen aber dann auch durchgesetzt werden.

Wehren sich Kunden später gegen eine Nachzahlung mit der Begründung, dass die KH-Schadenregulierung viel zu großzügig erfolgte, müsste jeder einzelne Schaden gutachterlich überprüft werden und gegebenenfalls dann im Rahmen eines Rechtstreits.

Hier wird immer der Versicherer der Verlierer sein. Erstens stehen die Kosten im Regelfall in keinem Verhältnis zum Ergebnis, zweitens wird ein Richter angesichts seines eigenen Aufwandes immer auf einen Vergleich drängen. Lehnt der klagende Versicherer einen solchen Vergleich ab, verschlechtert sich seine Position.

Gleiches gilt übrigens auch bei einer Vereinbarung eines KH-Selbstbehaltes. Kautionsvereinbarungen in Höhe des Selbstbehaltes sind (leider) nicht üblich, hätten aber den Vorteil, dass der Kunde in diesen Fällen klagen müsste.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Flotten bleiben das Sorgenkind der Autoversicherer”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Kfz-Flotten · Kfz-Versicherung · Schadenregulierung
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