24.4.2015 – Ein sehr schönes Urteil mit doch schalem Beigeschmack. Natürlich ist rechts am Stau auf dem Standstreifen vorbeizufahren, um in die Ausfahrt zu gelangen, nicht nur ziemlich bescheuert und gefährlich, sondern eben auch nicht erlaubt.
Auf der anderen Seite gibt es unzählige „Hilfspolizisten”, übrigens nicht nur Lkw-Fahrer sondern auch Pkw-Fahrer, die sich eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr schuldig machen, indem sie einfach „die Türe zumachen”, von wegen Rettungsgasse bilden.
In diesem Fall haben meiner Meinung nach beide Fahrer gründlich „Mist” gebaut, einer wurde belangt, der andere eben nicht. So ist das Leben.
Nils Fischer
nils.fischer@swisslife-select.de
zum Artikel: „Ungeduld beim Autofahren kann teuer enden”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.