Erlaubnis eigene Wahltarife anzubieten

19.5.2016 – Das SGB V lässt nur einen begrenzten Spielraum für sogenannte Satzungsleistungen zu. Daher hat der Gesetzgeber den Krankenkassen erlaubt, darüber hinaus eigene Wahltarife anzubieten, die von der Aufsicht der Krankenkasse genehmigt sind und nach Begutachtung eines Aktuars auskömmlich kalkuliert sein müssen.

WERBUNG

Auch hier darf aber nur ein begrenzter Rahmen an Leistungen angeboten werden, so für Auslandreise, Naturheilverfahren und bessere Unterbringung im Krankenhaus, nicht jedoch zum Beispiel für Heilpraktiker. Außerdem rechnen sich diese Wahltarife nur, wenn genug Versicherte daran teilnehmen – sonst kommen sie nicht in Frage.

Außerdem können die Krankenkassen PKV-Zusatztarife vermitteln und dazu auch mit der privaten Krankenversicherung (PKV) kooperieren. Dann sind sie aber gewerblich tätig und gegebenenfalls muss sich gar ihr Vorstand noch als Versicherungsvertreter einer PKV zu erkennen geben, andernfalls als Makler.

Eine weitere Alternative sind Angebote von Krankenunterstützungs-Kassen, die auch speziell auf den Bedarf einer Krankenkasse oder eines Arbeitgebers abgestimmt werden können, selbst als deren eigene Unterstützungskasse. Beispiele sind die Hannoversche Beihilfekasse und die Unterstützungskasse der Carta-Mensch-Stiftung, die auch Zusatzkosten für PKV-Versicherte nicht nur im Standard- und Notlagentarif absichert.

Da Unterstützungskassen – soweit es sich um ungewisse Lebensrisiken handelt – formal keinen Rechtsanspruch bieten dürfen, werden sie nicht beaufsichtigt und sind daher flexibler als Versicherungen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Rote Karte für liberalen Krankenversicherer”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
19.5.2016 – Gero Pischke zum Artikel „Rote Karte für liberalen Krankenversicherer” mehr ...
WERBUNG