Erbärmliches Verhalten des Versicherers

25.10.2016 – Wenn eine Versicherung versucht, das Tragen einer Armbanduhr als „grobe Fahrlässigkeit” darzustellen, ist das einfach nur erbärmlich. Ich hoffe, dass ich mein Auto weiterhin unbeaufsichtigt parken und mein Haus in der Gegend herumstehen lassen darf, ohne meinen Versicherungsschutz zu verlieren!

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Es ist bedauerlich, dass die geschädigten Kunden zusätzlich durch Sachbearbeiter oder Juristen der Versicherer belastet werden und deutsche Gerichte noch mehr überlastet werden.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Wenn eine Armbanduhr ungewollt den Besitzer wechselt”.

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