Enttäuschung über den Versicherer ist fehl am Platz

17.12.2014 – Beitragsanpassungen werden nach einem gesetzlich geordneten und zwingenden Verfahren vorgenommen. Sie werden nach dem Bedarf – vor allem den von den Versicherten eingereichten Rechnungen – in jedem einzelnen Tarif für sich versicherungs-mathematisch kalkuliert und erst nach Überprüfung und Zustimmung durch einen externen, unabhängigen versicherungs-mathematischen Treuhänder umgesetzt.

Verändert sich der Schadenbedarf in einem Tarif, so muss zwingend angepasst werden – weigert sich der Versicherer, muss der Treuhänder die Aufsichtsbehörde informieren. An diesen strengen Vorschriften führt auch eine noch so gute Finanzlage des Versicherers selbst nicht vorbei.

Enttäuschung über den Versicherer ist da völlig fehl am Platz, denn der kommt nur seinen gesetzlichen Pflichten nach. Es ist also vielmehr das Verhalten der Versicherten im betreffenden Tarif selbst, dem Beitragsanpassungen zu verdanken sind.

Auch die Erhöhung des Selbstbehaltes nach Zustimmung des Treuhänders ist von diesen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen mit umfasst. Es wäre unzumutbar, im Massengeschäft jeden einzelnen Versicherten um seine Zustimmung zu den Anpassungsmaßnahmen zu bitten – daher tritt der externe Treuhänder an deren Stelle, auch um deren Interessen zu wahren. Würde der Selbstbehalt nicht mit erhöht, so würde er real langsam entwertet und noch höhere Beitragsanpassungen wären die Folge.

Beitragsanpassungen sind sogar gerichtlich überprüfbar – besser ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Beitragsanpassung von 31 Prozent”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Gary Leif Sattler - Anpassungen sind den Versicherern anzulasten. mehr ...

Peter Schramm - Äterwerden des Bestandes führt nicht zu Beitragserhöhungen. mehr ...

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG