Eiopa hat eindeutiges Mandat

11.5.2015 – Es ist eine Fehleinschätzung, zu glauben, Eiopa hätte für ihre Tätigkeit kein Mandat. Vielmehr erfolgt die Tätigkeit von Eiopa aufgrund der „Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des europäischen Parlaments und des Rates“ vom 24. November 2010.

Eiopa berät danach unter anderem die EU und stellt dafür eigene Untersuchungen an und gibt Empfehlungen ab. Dabei agiert die Behörde unabhängig. Umgesetzt werden die Ergebnisse dann gegebenenfalls durch die EU.

Eiopa kann aber auch Leitlinien und Empfehlungen erstellen, an die man sich dann – freiwillig – halten kann oder die von nationalen Aufsichtsbehörden umgesetzt oder verpflichtend vorgegeben werden. Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gehören ausdrücklich zu ihren Aufgaben, wie die Buchstaben „op” für „Occupational Pension” schon sagen.

Die Teilnahme an Untersuchungen der Eiopa ist freiwillig – es ist aber sinnvoll daran teilzunehmen, was zunächst einmal ergebnisoffen ist. Denn die Ergebnisse sind für weitere Entscheidungen auch in der EU wichtig.

So bietet denn auch die Deutsche Aktuarvereinigung Veranstaltungen der Aktuare an, damit diese darin geschult werden, an dem von Eiopa initiierten Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen. Es geht keinesfalls an, Eiopa gewissermaßen ein Denkverbot aufzuerlegen. Eiopa hat hier vielmehr ein ganz weitgehendes Mandat der EU, und nimmt dies konsequent wahr.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Aba: Der Eiopa müssen Schranken aufgezeigt werden”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Pension · Private Krankenversicherung · Stresstest
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