22.3.2017 – Unsere klugen Finanztester laden hier voller „Sachkunde” zu Kündigungen bestehender Verträge und dem Neuabschluss besserer Verträge ein.
Zumindest in der Darstellung hier im VersicherungsJournal-Bericht wird dabei außer Acht gelassen, dass auch bei Auslandsreisekranken-Versicherungen häufig Leistungen ausgeschlossen sind, wenn schon vor Reise- oder Vertragsbeginn Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen bestanden.
Während man sich also hier unter Umständen Ausschlüsse und Ärger bei „guten” neuen Verträgen einkauft, könnten derartige Einschränkungen in den alten Verträgen mitversichert sein, weil sie erst nach deren Abschluss eingetreten sind.
JR Schmidt
zum Artikel: „Finanztest: Jede zweite Auslandsreisekranken-Police ist „sehr gut“”.
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