Einige Fälle gar nicht mitgezählt

29.3.2017 – Es drängt sich doch der Verdacht auf, dass die antwortenden Lebensversicherer all die Fälle gar nicht gezählt haben, in denen sie keine Entscheidung getroffen haben. Also weder die Berufsunfähigkeit anerkannt, noch sie abgelehnt wurde – die Leistungsprüfung sozusagen „im Sande verlaufen” ist.

Das sind im Wesentlichen die Anträge auf Berufsunfähigkeits-Rente, in denen der Versicherte nach Aufforderung, weitere Unterlagen vorzulegen, nicht mehr reagiert hat. Manche Versicherer entscheiden sich rasch aufgrund vorgelegter Unterlagen mit einer Ablehnung. Andere schicken lieber einen Zwischenbescheid und erklären, was zu einer Entscheidung derzeit noch fehlt, damit der Antrag weiter geprüft werden kann.

Das ist dann formal keine Ablehnung. Der Versicherte muss dann überlegen, ob er die Sache durch Beibringung weiterer Unterlagen oder durch Klage weiter verfolgt, oder ob er schlicht nicht mehr reagiert.

In letzterem Fall kann der Antrag auf Berufsunfähigkeits-Rente vom Versicherer aus der Bearbeitung genommen werden und erscheint dann in der Statistik weder als anerkennende noch als ablehnende Entscheidung. So tauchen diese gegebenenfalls langen Bearbeitungszeiten mit dem Ergebnis einer Nicht-Entscheidung, weil nicht zu Ende geführten Leistungsprüfung, auch in der angefragten Statistik wohl gar nicht erst auf.

Die Ablehnungen können so auf die völlig klaren Fälle beschränkt werden. In diesen wird es auch dann kaum Klagen geben – und wenn, wird der Versicherer sie fast immer gewinnen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Studie: Die BU-Regulierung gleicht einem Würfelspiel”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Private Krankenversicherung · Regulierung · Rente
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