Einem Dritten die Schuld zuweisen

3.9.2014 – Es verwundert mich immer wieder, womit sich unsere Gerichte beschäftigen müssen. Und noch mehr irritiert mich, wie weit es schon damit gekommen ist, für eigenes Fehlverhalten (oder Unvermögen) einem Dritten die Schuld zuzuweisen.

Statt peinlich berührt zu Boden zu schauen und zu hoffen, dass dieses Ungeschick nicht öffentlich wird, wird sich erdreistet, damit vor Gericht zu ziehen. Gibt es in solchen Fällen niemandem, der dem „Kläger” vorab ins Gewissen reden und ihm den tatsächlichen Sachverhalt vor Augen führen kann?

Katja-Christine Böhme

katjachristine.boehme@gmail.com

zum Artikel: „Einparken will gelernt sein”.

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