Eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist ein Ausweg

21.3.2017 – Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner freiwillig versichert ist, weil er die Voraussetzungen zur Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt, zahlt auf alle seine Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge.

Dies ermöglicht indes eine Gestaltung: so können vermietete Immobilien verkauft werden, um Mieteinkünfte zu vermindern, die sonst verbeitragt würden. Bei privaten Rentenversicherungen kann rechtzeitig die Kapitalabfindung gewählt werden – sie neu abzuschließen oder in einer Lebensversicherung das Rentenwahlrecht wahrzunehmen, wäre für die Beitragshöhe in der GKV eine schlechte Idee.

Indes gibt es eine weitere Möglichkeit, der Einstufung als freiwillig versicherter Rentner zu entgehen: Wer als in der GKV an sich freiwillig versicherter Rentner eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder beibehält, ist als Arbeitnehmer pflichtversichert. Er ist dann nicht mehr als freiwillig versichert anzusehen.

Daher zahlt er dann auf solche Einkünfte, die sonst nur wegen der freiwilligen Krankenversicherung zu verbeitragen wären, keinen GKV-Beitrag mehr.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Komplexe Anforderungen für Aufnahme in die KVdR”.

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