Eine Schutzmaßnahme für Vermittler

27.5.2015 – Es ist wohl so, dass in Vergangenheit die Verkäufer (bei Banken, Versicherern, Fondsvertrieben et cetera) sich nicht oder zumindest nicht genügend für die individuellen Bedürfnisse des Kunden interessierten und in sehr vielen Fällen „verbrannte Erde” hinterlassen haben.

Ich kenne das im Artikel beschriebene E-Book nicht. Dass die vom Autor zitierte „mitunter ungeliebte Dokumentationspflicht“ von der Lobby der Finanz- und Versicherungsbranche durchgesetzt wurde, ist eine Schutzmaßnahme für die Vermittler und nicht die Kunden. Oder muss man hier sagen, für die Banken, Versicherer und Vertriebe?

Ich habe aktuell nur wenige Kunden getroffen, die die „vorgeschriebenen” Dokumentationen durchgelesen und verstanden haben. Meistens wird „blind” unterschrieben. Und dadurch ist im Streitfall der Vertrieb abgesichert und nicht der Kunde. Ich arbeite als Finanzplaner und dokumentiere seit circa 25 Jahren meine Beratungen und Vermittlungen.

Paul Wessel

info@wessel-finanz.de

zum Artikel: „Beiläufige Erkenntnisgewinne am Rande des § 34 GewO”.

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