Eine Regelung wäre zu ändern

20.2.2017 – Andrea Nahles würde der ganzen Thematik der betrieblichen Altersversorgung (bAV) schon dadurch einen kostenlosen Turbo einbauen, wenn sie die derzeitige Regelung ändern würde, dass der Arbeitgeber bei einer Arbeitnehmer-finanzierten bAV den Versicherer bestimmen darf.

Diese Regelung war vor gefühlt 100 Jahren sicherlich im Sinne einer Reduzierung der Verwaltungskosten beim Arbeitgeber gedacht, die aber aufgrund des technischen Fortschritts als überholt betrachtet werden darf.

Jan-Christoph Schoen

jan-christoph.schoen@campusmap.de

zum Artikel: „Nahles sieht kaum Chancen für Ende der Doppelverbeitragung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Doppelverbeitragung
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