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Ein Urteil gegen die Verbraucher

29.7.2014 – Interessant ist die Definition des „offenkundigen” Mangels. Wer will das beurteilen – wenn nicht ein Anwalt?

Ich behaupte, dass viele Mängel, gleich welcher Art, aus Sicht der Geschädigten „offenkundig” sind – aber deshalb der/die Beklagte noch lange nicht freiwillig die weiße Fahne hisst. Wenn es dann um ein paar Tausend Euro geht, will ich den sehen, der nicht von Beginn an alle Möglichkeiten ausschließen möchte, die eventuell die Erfolgsaussichten einer Klage schmälern.

Wer weiß schon, ob es nicht besser ist, gleich von Beginn einen Anwalt einzuschalten? Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass eventuell ein Richter auf die Idee kommt, dem Kläger vorzuhalten, er habe doch von vornherein selbst nicht an einen berechtigten Mangel geglaubt, wenn er erst ohne Anwalt versucht, sein Recht einzufordern.

Insofern kann es nur logisch und billig sein, wenn man gleich einen Anwalt einschalten möchte – gleich wie „offenkundig” ein Mangel sein möge. Dieses Urteil ist ein Urteil gegen die Verbraucher.

Carsten Ruhkamp

info@carsten-ruhkamp.info

zum Artikel: „Rechtsstreit um Anwaltskosten”.

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