14.1.2015 – Der Unfall war für die Betroffene bedauerlich. Er wurde aber anscheinend durch ungeeignete Kleidung ausgelöst, nämlich einen lose getragenen Schal.
Dass sie jetzt aber den Betreiber der Kartbahn in Haftung nehmen will, obwohl der auf geeignete, eng anliegende Kleidung hingewiesen hatte, ist für mich nicht angemessen. Eine erwachsene Frau sollte in der Lage sein, das selbst zu erkennen und auch ohne großdimensionierte Hinweise zum Beispiel auf Stöckelschuhe mit Pfennigabsätzen zu verzichten.
Dem Oberlandesgericht sei gesagt, das „lose getragene Kleidung” das Gegenteil von „enganliegender Kleidung” darstellt – mal rein körperlich gesehen... Ein Rest von Eigenverantwortung und Verstand bei der Nutzung von Fahrzeugen sollte erhalten bleiben – auch in der Juristerei und im öffentlichen Straßenverkehr !
Volker Arians
zum Artikel: „Autorennen mit fast tödlichen Folgen”.
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